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Zugang zu den Softwarekomponenten der Suchmaschine Google nach Art. 102 AEUV
Die Europäische Kommission führt seit einigen Jahren mehrere Kartellverfahren gegen den Suchmaschinenbetreiber Google. Ziel ist es, den Umfang der Marktmacht des Unternehmens zu beleuchten und einen etwaigen Marktmachtmissbrauch zu sanktionieren. Abseits dessen fehlt es jedoch an einer umfangreichen Untersuchung, ob der Wettbewerb im Suchmaschinensektor nicht womöglich dadurch gefördert werden kann, dass den Wettbewerbern von Google Zugang zu den Algorithmen und ...

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